Aktuelles

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

hiermit laden wir Sie zur diesjährigen Generalversammlung des TSV Burgheim 1920 e.V. recht herzlich ein

Datum: Samstag der 24.03.2018
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Neues Vereinsheim TSV Burgheim 1920 e.V.

Die Vereinsführung wird Sie über die Aktivitäten des TSV Burgheim 1920 e.V. im abgelaufenen Jahr informieren. Wir würden uns freuen, wenn Sie durch Ihre Teilnahme Ihr Interesse und Ihre Verbundenheit zum TSV Burgheim 1920 e.V. zeigen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Gedenken der verstorbenen Vereinsmitglieder
  3. Geschäftsberichte des Vereinsvorstandes und seiner Mitarbeiter
  • Abteilungsleiter Herrenfußball (1 u. 2. Mannschaft)
  • Ansprechpartner AH-Fußball
  • Vertreter JFG (D – A Jugend)
  • Jugendleiter Kleinspielfeld (G – E Jugend)
  • Abteilungsleiter Tischtennis
  • Abteilungsleiter Karate
  • Ansprechpartnerin Kinderturnen
  • Mitgliederbericht des Verwaltungsvorstands
  • Bericht des Bauausschusses
  • Kassenbericht des Finanzvorstands
    • Wirtschaftsjahr 2017
    • Finanzplanung 2018 – 2023

4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft

5. Abstimmung der Mitgliederversammlung

  • (Satzungsänderung) § 6 Abs. 1 Beiträge, Umlagen, sonstige Leistungen
    • Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages (Geldbeitrages) verpflichtet. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages befreit.
  • (Beschluss/Abstimmung) § 6 Abs. 2 Beiträge, Umlagen, sonstige Leistungen
    • Umlagebeitrag zur Tilgung der Finanzierung des Vereinsheims
  • (Satzungsänderung) § 10 Abs. 7
    • Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000 EUR bis 10.000 EUR (NEU: 35.000 EUR) sowie Dauerschuldverhältnisse (z. B. Miet-/Pacht- und Sponsoringverträge, Verträge mit Trainern, Spielern, Mitarbeitern und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) können von einem Vorstandsmitglied nur mit  Zustimmung des Hauptausschusses getätigt werden. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000 EUR (NEU: 35.000 EUR) für den Einzelfall bzw. bei Abschluss von Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahresgeschäftswert von mehr als 12.000 EUR sowie für jegliche Grundstücksgeschäfte bedarf es für jeden Einzelfall der Zustimmung durch eine Mitgliederversammlung.

6. Ehrungen

7. Sonstiges

a) Auflösung der Eisstockschützenabteilung?

b) Vermietung des neuen Vereinsheims

c) Termine 2018

Mit sportlichem Gruß

Die Vorstandschaft des TSV Burgheim 1920 e.V.

 

 

Hinweis: § 8 Abs. 3 der Satzung

Anträge zu Mitgliederversammlungen können auch von Mitgliedern gestellt werden. Diese Anträge müssen spätestens eine Woche vor dem Versand der Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingehen. Später eingehende Anträge können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung behandelt werden.

Spendenkonto Vereinsheim: Sparkasse Neuburg-Rain

   IBAN: DE71 7215 2070 0000 7230 98

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